Neue Gesetzesänderung entlastet selbstständige Versicherte

0

Die Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch, die der Bundestag beschlossen hat, bringt Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Schutz vor hohen Nachzahlungsforderungen, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen.

Finanzielle Sicherheit für Selbstständige durch geänderte Regelung in Krankenversicherung

Nach der bisherigen Regelung hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Anhand dieser Nachweise berechneten die Krankenkassen den Beitrag, den die Versicherten zahlen mussten. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch unabhängig von nachträglich vorgelegten Steuerbescheiden der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen, was insbesondere für Selbstständige mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellte.

Die Forderung der Verbraucherschützer nach einer Überprüfung der Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde erhört. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat im Oktober eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch beschlossen. Diese Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr gestatten, bei verspäteter Einreichung der Unterlagen den Höchstbeitrag zu fordern, ohne nachträglich vorgelegte Steuerbescheide zu berücksichtigen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Die zukünftige Regelung bietet Selbstständigen eine fairere und transparentere Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  1. Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, den Höchstbeitrag zu zahlen, solange das Finanzamt keinen Steuerbescheid ausstellt. Nachgereichte Einkommensnachweise werden berücksichtigt und eine transparentere Beitragsberechnung gewährleistet
  2. Im Rahmen der Informationspflicht müssen die Krankenkassen die Versicherten über die Berechnung der Beiträge informieren. Innerhalb von zwölf Monaten können die Versicherten eine Anpassung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn entsprechend ihres tatsächlichen Einkommens zu verändern
  3. Krankenversicherungen müssen nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise von Selbstständigen anerkennen und den Beitrag entsprechend anpassen

Die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erweisen sich aus Sicht der Verbraucherschützer als äußerst erfreulich, da sie nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige können von dieser Regelung profitieren, indem sie eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens vornehmen lassen und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Die geplante Gesetzesänderung ist ein großer Fortschritt für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und ermöglicht eine gerechtere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

Lassen Sie eine Antwort hier