Informationspflicht der Krankenkassen: Neue Regelungen für Selbstständige

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Der Gesetzgeber plant, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese geplante Klarstellung soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Krankenkassen: Höchstbetrag nur mit Einkommensnachweis von Selbstständigen

Selbstständige und Freiberufler sollen nach dem geplanten Gesetz nicht mehr den Höchstbetrag von Krankenkassen fordern müssen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid dient als Grundlage für die korrekte Berechnung der Beiträge. Zusätzlich sollen Versicherte zukünftig darüber informiert werden, dass bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids haben die Versicherten zwölf Monate Zeit, um bei ihrer Krankenkasse eine Neuberechnung ihres monatlichen Kassenbeitrags anzufordern, die ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. Es ist zu beachten, dass die Krankenkassen bisher keine Unterlagen akzeptiert haben, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass Selbstständige und Freiberufler keine überhöhten Krankenkassenbeiträge mehr zahlen müssen. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen wurden durch die bisherige Praxis in finanzielle Notlagen gebracht. Die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Betroffenen. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Versicherte dabei, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.

Eine wichtige Frist, die nicht übersehen werden sollte, betrifft das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids. Seit 2018 müssen Selbstständige und Freiberufler den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse vorlegen, um die Beiträge korrekt berechnen zu können. Wird diese Frist versäumt, verlangen die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg bietet Mitgliedern von Krankenkassen professionelle Hilfe, um ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen. Termine für Beratungen können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz abrufbar.

Die geplanten Gesetzesänderungen bieten Selbstständigen und Freiberuflern eine deutliche Verbesserung ihrer Situation. Sie können nun zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern und ihre Beiträge auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen lassen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung und einer faireren Beitragshöhe.

Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein großer Erfolg für Betroffene, die zuvor überhöhte Beitragsforderungen der Krankenkassen zahlen mussten. Der Gesetzgeber hat den Missstand erkannt und Maßnahmen ergriffen, um diesen zu korrigieren. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wertvolle Hilfe, um die Rechte der Versicherten durchzusetzen.

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