Wer in der privaten Krankenversicherung, der PKV mit ambulanter, stationärer und mit Zahnbehandlung vollversichert ist, der kann die Höhe seines Monatsbeitrages direkt beeinflussen. Mit einem Selbstbehalt, der sogenannten Eigenbeteiligung von jährlich bis zu mehreren tausend Euro lässt sich der regelmäßige Versicherungsbeitrag deutlich senken.
Private Krankenversicherung: Selbstbehalt + Außergewöhnliche Belastung
Das geschieht oftmals in der Hoffnung, den Selbstbehalt nicht auszuschöpfen und somit unterm Strich am Beitrag sparen zu können. Der PKV-Beitrag ist aus steuerlicher Sicht ein Vorsorgeaufwand. Er wird in der Anlage Vorsorgeaufwand zum Mantelbogen unter „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ steuerlich geltend gemacht. Für diejenigen Kosten, die im Rahmen des Selbstbehaltes auch selbst bezahlt werden, gilt das jedoch nicht. Das hat der Bundesgerichtshof BGH in einem rechtskräftigen Urteil unter dem Aktenzeichen XR43/14 deutlich gemacht und damit eine gleichlautende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Nun stellt sich die Frage, was der PKV-Versicherte mit seinen Kosten innerhalb des Selbstbehaltes „machen kann“. Ein höherer PKV-Versicherungsbeitrag mit niedrigerer Eigenbeteiligung würde sich steuerlich dementsprechend günstiger auswirken. Jetzt kommt als zweite Möglichkeit die steuerliche Geltendmachung der Krankenkosten als Außergewöhnliche Belastung ins Spiel. Hier hebt der Gesetzgeber auf die „zumutbare Eigenbelastung“ des Steuerpflichtigen ab. Deren Höhe sieht der Bundesfinanzhof zurzeit bei bis zu sieben Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Diese Berechnung ist aufwändig, kompliziert und bedarf in aller Regel der Mithilfe eines Steuerberaters. Maßgebend für die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze sind unter anderem Familienstand und Kinderzahl. Sind diese Voraussetzungen insgesamt erfüllt, dann müssen alle Ausgaben mit Rezepten und Rechnungen belegt, sprich nachgewiesen werden.
Das Fazit lautet: Sparen schön und gut, aber wenn, dann auf jeden Fall gekonnt und an der richtigen Stelle.
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