Absicherung im Ausland: Auslandsreisekrankenversicherung für chronisch Kranke

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Für Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen möchten, ist es von großer Bedeutung, sich vor Reiseantritt über ihren Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.

Ärztliches Attest vor Reisebeginn empfohlen

Um sicherzustellen, dass Menschen mit chronischen Krankheiten gut vorbereitet ins Ausland reisen können, ist es empfehlenswert, ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer zu klären. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlung notwendig ist, eindeutig angibt, ist hierfür erforderlich. Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) betont die Bedeutung dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Einschränkung des Versicherungsschutzes für chronisch Kranke

Um den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einzuschränken, gewinnt die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung an Bedeutung. Laut den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften werden nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung abgedeckt. Jedoch ist nicht klar definiert, was genau als „Verschlechterung“ gilt. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise sowie eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Versicherungsschutz für chronisch Kranke im Ausland

Vor Reiseantritt sollten chronisch kranke Menschen ihren Versicherer kontaktieren, insbesondere um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Manche Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Formulare für solche Bescheinigungen an, die Versicherte anfordern können.

Es ist wichtig, den Ratschlag des Arztes oder der Ärztin zu beachten und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei einer unvorhersehbaren Notfallsituation aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

Auslandsreisekrankenversicherung für chronisch Kranke

Chronisch kranke Menschen sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, bei denen eine Behandlung im Ausland notwendig ist, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums standardmäßig enthalten. Versicherte können daher sicher sein, im Krankheitsfall im Ausland abgesichert zu sein, solange sie sich in einem dieser Länder aufhalten.

Chronisch kranke Reisende sollten sich über den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung Gedanken machen, da sie im Ernstfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist wichtig, vor Reiseantritt den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um sich vor finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen im Ausland zu schützen.

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