Private Krankenversicherung Referendariat: Fristen, Versicherungspflicht, Unterschied zur GKV, wann ja und wann nicht?

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Referendare haben die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen wollen. Fakt ist aber, dass angesichts nicht vorhandener Spezialtarife in der GKV die private Krankenversicherung im Referendariat günstiger ist.

Private Krankenversicherung Referendariat: GKV und PKV unterscheiden sich

“Ist eine private Krankenversicherung im Referendariat sinnvoll?“, fragen sich viele Referendare, die wissen, dass sie sich absichern müssen. Dass eine Versicherungspflicht besteht, die auch nach dem Studium weitergeführt werden muss, ist klar. Angestellte Referendare versichern sich in der Regel gesetzlich, Beamte auf Widerruf hingegen können auch in die PKV gehen und somit eine private Krankenversicherung abschließen. Wer schon im Studium in der PKV war, muss nun auch weiterhin die private Krankenversicherung nutzen.

Das leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat

Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt Beiträge, die sich nach dem Einkommen richten und prozentual berechnet werden. Meist sind es 15,5 Prozent des Einkommens, der ermäßigte Beitrag liegt bei 14,9 Prozent. Auch normale Angestellte zahlen diese Beitragssätze, haben aber den Unterschied, dass ihr Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. Referendare hingegen sind als freiwillig gesetzlich Versicherte dazu verpflichtet, die kompletten Beiträge allein zu tragen.

Einziger Vorteil: Familienmitglieder, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, sind kostenfrei in der Familienversicherung abgesichert. Ausgehend von einem durchschnittlichen Monatsgehalt der Referendare von 1.450 Euro würden in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 210 Euro für die Beiträge fällig werden.

 Bei der privaten Krankenversicherung im Referendariat werden Alter und Gesundheitsstatus des Betreffenden berücksichtigt, wenn die Beiträge berechnet werden. Eine kostenfreie Familienversicherung gibt es hier nicht.  ( Foto: Adobe Stock-  Antonioguillem_)

Bei der privaten Krankenversicherung im Referendariat werden Alter und Gesundheitsstatus des Betreffenden berücksichtigt, wenn die Beiträge berechnet werden. Eine kostenfreie Familienversicherung gibt es hier nicht. ( Foto: Adobe Stock- Antonioguillem_)

Die private Krankenversicherung im Referendariat als Alternative

Bei der privaten Krankenversicherung im Referendariat werden Alter und Gesundheitsstatus des Betreffenden berücksichtigt, wenn die Beiträge berechnet werden. Eine kostenfreie Familienversicherung gibt es hier nicht.

Wird eine private Krankenversicherung im Referendariat genutzt, wird der Dienstherr einen Teil der Kosten als Beihilfe übernehmen, sodass die Kosten für die medizinische Versorgung niedriger sind. Wie hoch die Beihilfe genau ausfällt, hängt unter anderem am Familienstand sowie an der Anzahl der Kinder des Betreffenden.

Meist liegen die Beihilfesätze wie folgt:

  • 50 Prozent Beihilfe für den Berechtigten
  • 70 Prozent Beihilfe für berücksichtigungsfähige Partner
  • 80 Prozent Beihilfe für unterhaltsberechtigte Kinder

Alle weiteren Kosten sind selbst zu tragen. Gut zu wissen: Die private Krankenversicherung im Referendariat bietet meist Ausbildungstarife, die besonders günstig sind. Die Kosten liegen hier monatlich zwischen 60 und 170 Euro für die Beiträge, damit ist die private deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung im Referendariat wählen?

Bei einem Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für die Zeit des Referendariats schlägt das Pendel zugunsten der PKV aus. Der Grund sind nicht nur die Beiträge, die deutlich günstiger sind als in der GKV, sondern auch die Leistungen, die individuell zusätzlich versichert werden können. Auf der anderen Seite steigen die Beiträge in der PKV, wenn es gesundheitliche Einschränkungen oder chronische Erkrankungen gibt. Ein höheres Risiko lässt sich die private Krankenversicherung im Referendariat und auch ansonsten mit einem höheren Beitrag vergüten.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat noch einen Vorteil: Von hier aus kann problemlos in die PKV gewechselt werden. Umgekehrt ist dies nicht so leicht möglich, von der PKV geht es nur unter bestimmten Umständen zurück in die GKV. Beim Wählen und bei der letztendlichen Entscheidung sollte das berücksichtigt werden.

Einziger Vorteil: Familienmitglieder, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, sind kostenfrei in der Familienversicherung abgesichert. ( Foto: Adobe Stock- Monkey Business )

Einziger Vorteil: Familienmitglieder, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, sind kostenfrei in der Familienversicherung abgesichert. ( Foto: Adobe Stock- Monkey Business )

Die europäische Krankenversicherung

Das Thema der europäischen Krankenversicherung wirft spätestens dann Fragen auf, wenn es darum geht, im Ausland zu arbeiten. Ist hier die private Krankenversicherung im Referendariat ebenso eine gute Wahl? Wichtig zu wissen ist, dass es keine zwingende Notwendigkeit gibt, eine PKV zu wählen, denn auch gesetzlich Versicherte sind im Ausland ausreichend abgesichert. Sie müssen aber eine Patientenklärung unterzeichnen, die hier zum Download gibt.

Vorgehensweise bei der Behandlung von Patienten im Ausland

Wer sich als Referendar im Ausland aufhält und aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder aus der Schweiz stammt, hat Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen, die während des Aufenthalts im Ausland auftreten.

Das gilt nicht nur für akute Erkrankungen und Verletzungen, sondern auch für die weitere Versorgung bei chronischen Erkrankungen. Früherkennungsuntersuchungen können ebenfalls durchgeführt werden, sofern sie sich nicht bis nach dem Aufenthalt im Ausland aufschieben lassen. Der Patient muss dafür eine europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegen können, außerdem seinen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich ist die bereits erwähnte Patientenerklärung auszufüllen.

So erfolgt die Abrechnung für Patienten im Ausland

Die Abrechnung bzw. der Ablauf, wenn ein Referendar im Ausland erkrankt ist und einer medizinischen Versorgung bedarf, gestaltet sich wie folgt:

  1. Der Patient legt seine Versicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung vor, außerdem wird der Personalausweis bzw. Reisepass verlangt.
  2. Die Praxis muss die Versicherungskarte oder Ersatzbescheinigung zweifach kopieren, darauf Stempel und Unterschrift setzen.
  3. Der Patient muss die „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ unterzeichnen, wählt eine deutsche Krankenkasse und unterzeichnet das Schreiben.
  4. Die Kopien der Krankenversicherungskarte oder der Ersatzbescheinigung sowie das Original der Patientenerklärung werden an die deutsche Krankenkasse geschickt. Eine Kostenpauschale fällt an.
  5. Ein Abrechnungsschein wird angelegt, wobei die Regelungen für das Ersatzverfahren zugrunde gelegt werden. Hier werden die persönlichen Daten des Patienten vermerkt. Als Kostenträger wird die deutsche Krankenkasse eingetragen.
  6. Werden Heil- und Hilfsmittel verordnet, geschieht das nach den in der gesetzlichen Krankenkasse üblichen Formularen, die Versicherungsart muss dabei angegeben werden. Außerdem erfolgt ein Vermerk als Hinweis auf die „besondere Personengruppe 7“.
  7. Wird eine Krankenhausbehandlung verordnet, werden Überweisungen an weitere Ärzte nötig oder muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgegeben werden, wird neben der Angabe der Aufenthaltsdauer ebenfalls die Versicherungsart 1 und die besondere Personengruppe 7 genannt.

Kann der Patient keine eigene Krankenversicherungskarte vorlegen und ist eine Abrechnung nicht über die gesetzliche oder private Krankenversicherung möglich, kann der behandelnde Arzt eine Rechnung ausstellen. Diese ist dann direkt beim Arztbesuch zu begleichen. Wichtig ist hier, dass möglichst vorab eine Aufklärung über die entstehenden Kosten vorgenommen wird, was jedoch bei einer Notfallbehandlung im Krankenhaus meist nicht möglich ist.

 Die private Krankenversicherung für Referendare kostet für einen gesunden Menschen, der nicht als 32 Jahre ist, zwischen 60n und 80 Euro im Monat. Würde er sich gesetzlich versichern, würde er rund das Dreifache bezahlen. ( Foto: Adobe Stock- Studio Romantic )

Die private Krankenversicherung für Referendare kostet für einen gesunden Menschen, der nicht als 32 Jahre ist, zwischen 60n und 80 Euro im Monat. Würde er sich gesetzlich versichern, würde er rund das Dreifache bezahlen. ( Foto: Adobe Stock- Studio Romantic )

FAQs: Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung im Referendariat

Was kostet die private Krankenversicherung für Referendare?

Die private Krankenversicherung für Referendare kostet für einen gesunden Menschen, der nicht als 32 Jahre ist, zwischen 60n und 80 Euro im Monat. Würde er sich gesetzlich versichern, würde er rund das Dreifache bezahlen.

Wie krankenversichert im Referendariat?

Die Krankenversicherung ist auch im Referendariat Pflicht, die gesetzlichen Krankenkassen haben allerdings keine speziellen Tarife für diese Berufsgruppe. Damit zahlen sie bei der GKV den vollen Beitragssatz. Referendare sind daher in der Regel besser privat versichert, die Tarife dort sind deutlich günstiger für sie.

Ist man im Referendariat privat versichert?

Der Referendar ist nicht automatisch privat versichert, er kann aber eine private Krankenversicherung abschließen. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Referendar in der PKV nur rund ein Drittel der Beiträge.

Für welche Personen ist die private Krankenversicherung Pflicht?

In der Regel ist die private Krankenversicherung für alle Personen Pflicht, die nicht entsprechend § 5 SGB V gesetzlich pflichtversichert sind. Beamte, Richter, Selbstständige, Freiberufler und Personen mit Anspruch auf Beihilfe müssen sich privat versichern lassen. Für Angestellte liegt die Pflichtversicherungsgrenze 2022 bei 64.350 Euro, oberhalb dieser Grenze besteht die Wahl zwischen GKV und PKV. Die private Krankenversicherung im Referendariat ist keine Pflicht.

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