Der Mindestlohn in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben. Diese Erhöhung um 41 Cent pro Stunde bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen mit sich. Unternehmen sollten die wichtigsten Änderungen kennen, die wir in einem Überblick zusammengefasst haben.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Minijobber: Verdienstgrenze steigt ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze für Minijobs aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 538 Euro im Monat angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen, um den geringfügigen Charakter der Beschäftigung beizubehalten. Das Jahresentgelt ist auf 6.456 Euro begrenzt, um die finanzielle Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begrenzen und die soziale Absicherung zu gewährleisten.
Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung oder bei dauerhaften Änderungen ist es für Unternehmen wichtig zu prüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Verdienstgrenze überschritten werden darf, wie zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung.
Neue Verdienstspanne für Midijobs ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gilt im Übergangsbereich ein monatliches Arbeitsentgelt von mindestens 538,01 Euro.
Midijobber müssen ab 2024 mehr verdienen
Bis zum 30. September 2022 konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt nicht mehr als 520 Euro betrug, weiterhin der Versicherungspflicht im Rahmen der bisherigen Midijob-Regelungen nachkommen.
Ab Januar 2024 gilt die neue Regelung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro erzielen müssen, um weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt darunter, müssen sie sich als Minijobber bei der Minijobzentrale registrieren lassen.
Anpassungen in der Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 62.100 Euro pro Jahr angehoben. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr für die Berechnung der Beiträge herangezogen. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze sind nicht mehr verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.
In der Rentenversicherung treten ab dem 1. Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen in Kraft. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 45.358 Euro.
Erhöhung der Einkommensgrenzen für Rentner mit Erwerbsminderung
Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können ab dem 1. Januar 2024 bis zu 37.117,50 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen.
Steigende Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft
Mit Beginn des Jahres 2024 treten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft in Kraft. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Zusätzlich steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für Frühstück, Mittag- und Abendessen genutzt werden kann.
Mindestlohn steigt: Mehr Geld für Arbeitnehmer in kleinen Jobs
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2024 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation. Diese Änderungen bringen jedoch auch neue Anforderungen für Unternehmen mit sich, da sie sich auf die Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen einstellen müssen.
Damit die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden, ist es empfehlenswert, Expertenrat einzuholen. Die Erhöhung des Mindestlohns bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, indem sie mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung erhalten. Unternehmen müssen ihre Arbeitspraktiken anpassen, um den neuen Verdienstgrenzen und Anforderungen gerecht zu werden.