Wie der Versicherungsbote Verlag UG als eine Onlineinformation für Versicherungsmakler berichtet, müssen die Angehörigen der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2017 mit Beitragserhöhungen von bis zu zehn und zwölf Prozent rechnen. Die privaten Versicherer nennen das Beitragsanpassung, und nicht wenige von ihnen erhöhen gleichzeitig auch noch den jährlichen Selbstbehalt um einige hundert Euro. Dazu sind sie berechtigt, ohne den Versicherten fragen zu müssen.
PKV: Tarifwechsel ist bei Versicheren unbeliebt
Der Verband der Privaten Krankenversicherung, kurz PKV-Verband mit Sitz in der Domstadt Köln warnt in einem bundesweiten Aufruf vor „Tarifoptimierern“. Diese sogenannten Cold Calls sind unseriöse bis hin zu strafbare Anrufe bei den Versicherten mit dem Ziel, sie zu einem Tarifwechsel zu animieren. In solchen Telefonaten werden oftmals und ganz unbewusst persönliche sowie vertrauliche Informationen gegeben, die von den Anrufern dann rechtswidrig genutzt werden können.
Feststeht, dass für die meisten PKV-Versicherten der Monatsbeitrag wieder einmal steigt. Über diese teilweise gewaltigen Beitragssprünge hatte die Stuttgarter Zeitung kürzlich berichtet. Für die Versicherten ist das an sich nichts Neues; für viele erschreckend ist jedoch die Höhe der Beitragssteigerung, und das erfahrungsgemäß in mehreren Tarifen gleichzeitig. Für sie stellt sich die Frage, wie sie mit dieser Mehrausgabe umgehen sollen. In der PKV sind die Beiträge losgekoppelt vom Einkommen. Sie steigen auch dann, wenn das Einkommen stagniert oder sinkt.
Der PKV-Verband rät, auf solche Anrufe nicht hereinzufallen, am besten gar nicht darauf zu reagieren. Seit dem Jahr 2009 gilt die Neufassung von § 204 VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes. Danach kann der PKV-Versicherte von seinem Versicherer verlangen, „dass der seinen Antrag auf Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt“. Ziel eines solchen Tarifwechsels ist der deutlich reduzierte Monatsbeitrag bei einer möglichst gleichbleibenden medizinischen Versorgung. Wenn der Versicherte selbst aktiv wird und einen solchen Antrag stellt, dann muss und wird seine PKV dem auch zustimmen, und zwar ohne dafür Kosten zu berechnen.
Die Anrufer hingegen möchten Geld verdienen. Sie lassen sich ihre Tarifoptimierung gut bezahlen. Das Honorar beträgt in der Regel ein Vielfaches der monatlichen Ersparnis zwischen bisherigem und neuem PKV-Beitrag, beispielsweise die Differenz von sechs bis zehn Monaten.
§ 204 VVG gibt den PKV-Versicherten das Antragsrecht und nimmt die Versicherer in die Pflicht, jedem Antrag stattzugeben; sei es eine Tarifoptimierung, eine Tarifanpassung oder ein Tarifwechsel. Eins ist dasselbe wie das andere und kostet den Versicherten keinen Cent.
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