PKV fordert Finanzierung der Krankenhausstruktur aus Steuermitteln

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt generell die Zielsetzung der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu steigern. Jedoch hat der Verband erhebliche Schwachstellen im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) identifiziert, die möglicherweise den Erfolg der Reform gefährden könnten.

Vorhaltevergütung führt zu massiven Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie

Ein wesentlicher Kritikpunkt der PKV betrifft die geplante Vorhaltevergütung, da diese nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keines der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten in Zukunft weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

Bedenken bei der Finanzierung des Transformationsfonds: PKV äußert Kritik

Die PKV äußert Bedenken bezüglich der geplanten Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds durch Beitragsgelder der Versicherten. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme, da die Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten lehnt die PKV ab, da dies zu erfolgreichen Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsform für den Transformationsfonds.

PKV verlangt Einbindung bei Informationsflüssen und Gremien

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein maßgeblicher Akteur in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit über 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus spielt sie eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung. Trotz dieser Bedeutung fehlt ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unerlässlich.

PKV bemängelt fehlende Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Die Private Krankenversicherung (PKV) hat jedoch deutliche Kritikpunkte am aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes identifiziert, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds werden von der PKV als problematisch angesehen. Die PKV fordert eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Es ist entscheidend, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.

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