Die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten ermöglicht es den Arbeitgebern, genaue Daten über die Arbeitsbelastung ihrer Beschäftigten zu sammeln. Diese Informationen können verwendet werden, um die Arbeitsbedingungen und -ressourcen anzupassen und so die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
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Weniger Überstunden dank neuer Arbeitszeiterfassung?
Aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Arbeitgeber sollen in Zukunft nicht nur Überstunden, sondern auch den Start, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit der Beschäftigten elektronisch dokumentieren.
Stechuhr ade: Notwendigkeit eines modernen Arbeitszeiterfassungssystems
Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit stellt ein bedeutendes Anliegen in der Arbeitswelt dar. Tarifvertragsparteien erkennen diese Herausforderung verantwortungsbewusst an und setzen sich dafür ein. In Betrieben, wo es umsetzbar ist, erfolgt eine flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Instrumenten wie Arbeitszeitkonten. Dadurch wird sowohl eine Überarbeitung vermieden als auch eine gute Balance zwischen beruflichen und persönlichen Verpflichtungen ermöglicht.
Das Arbeitszeitgesetz kann als Instrument genutzt werden, um die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitszeit zu unterstützen. Es bietet verschiedene Optionen, wie zum Beispiel die Einführung flexibler Wochenarbeitszeiten anstelle von festgelegten Tageshöchstarbeitszeiten und mehr Spielraum bei der Gestaltung von Ruhezeiten. Besonders die Möglichkeit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit spielt eine wichtige Rolle in modernen Arbeitsbeziehungen. Sie ist notwendig, um eine flexible Arbeitsweise, insbesondere das Arbeiten von unterwegs, zu ermöglichen. Feste Arbeitszeitfenster stehen dem Bedürfnis der Menschen nach größerer Flexibilität entgegen.
Um den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt im 21. Jahrhundert gerecht zu werden, müssen die Möglichkeiten, die der EuGH und das BAG für die Umsetzung eines zeitgemäßen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten bereitstellen, im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes vollständig genutzt werden. Es ist unumgänglich, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten, da eine Rückkehr zur herkömmlichen Stechuhr weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber eine sinnvolle Lösung darstellt.
Dank Zeiterfassung erhalten Mitarbeiter eine faire Vergütung für Überstunden
Kritiker der Zeiterfassung verwenden das Bild der Stechuhr, um den Eindruck zu erwecken, dass die Erfassung der Arbeitszeit unflexibel und überholt sei. Tatsächlich existieren jedoch heutzutage kostengünstige digitale Zeiterfassungssysteme, die Unternehmen nutzen können, um die gesetzlichen Anforderungen problemlos zu erfüllen. Selbst bei flexiblen Arbeitszeiten und mobiler Arbeit stellen diese Systeme keine Hindernisse dar.
Gemäß dem europäischen Recht und dessen verbindlicher Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht steht vor allem der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Vordergrund, was als äußerst wichtig betrachtet wird. Es ist wissenschaftlich belegt, dass überlange Arbeitszeiten nachweislich zu Krankheiten führen und das Unfallrisiko bei Überstunden steigt. Verantwortungsvolle Arbeitgeber erfüllen daher bereits seit langem ihre Verpflichtung zum Schutz der Beschäftigten. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen: Wenn Beschäftigte um die Bezahlung von Überstunden streiten, liegt die Beweislast bei ihnen.
Um eine gerechte Bezahlung von Überstunden sicherzustellen, ist es erforderlich, ein „objektives, verlässliches und leicht zugängliches System“ einzuführen, wie es im europäischen Recht gefordert wird. Die Berücksichtigung von Fairness spielt dabei eine zentrale Rolle.
Genauere Zeiterfassung minimiert Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
Früher, als Arbeitnehmer vorrangig in Büros oder Fabriken tätig waren, wurde die Stechuhr entwickelt. In der heutigen Arbeitswelt spielen jedoch flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten eine bedeutende Rolle.
Für sämtliche Arbeiten schreibt der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit perspektivisch elektronisch erfasst werden müssen. Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnungspflicht auch auf den Arbeitnehmer übertragen, bleibt aber dennoch für eine ordnungsgemäße Aufzeichnung gegenüber Behörden und Betriebsrat verantwortlich.