Gesundheits-Apps sind mittlerweile weit verbreitet und bieten den Nutzern viele Vorteile. Während einige Apps nur Informationen liefern, unterstützen andere bei der Prävention von Krankheiten oder helfen dabei, Ärzte zu finden und Termine zu vereinbaren. Es gibt jedoch auch eine neue Generation von Apps, die als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bezeichnet werden und einen echten medizinischen Mehrwert bieten. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Arten von Gesundheits-Apps, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse und wie das Rezept für eine DiGA eingelöst werden kann.
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Gesundheits-Apps als Lifestyle-Produkte: Was bieten sie?
Im App-Store stehen zahlreiche Gesundheits-Apps zur Verfügung, die das Ziel haben, ein gesünderes Leben zu fördern. Einige dieser Apps liefern Informationen über gesunde Ernährung und unterstützen bei sportlichen Aktivitäten, indem sie Trainingspläne und Rezepte zur Verfügung stellen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Apps eher als Lifestyle-Produkte anzusehen sind und keinen medizinischen Zweck erfüllen.
Das Hauptziel digitaler Gesundheitsanwendungen besteht darin, Krankheiten zu erkennen, zu behandeln, zu überwachen oder zu lindern. Sie tragen auch zur Verbesserung von Verletzungen oder Behinderungen bei. Diese Anwendungen sind als Medizinprodukte klassifiziert und müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Digitale Gesundheitsanwendungen als Begleitung bei Schwangerschaften immer beliebter
Digitale Gesundheitsanwendungen sind heutzutage unverzichtbare Helfer bei der Behandlung und Überwachung verschiedener Krankheiten und Gesundheitsprobleme. Sie bieten eine wertvolle Unterstützung bei der Linderung von Tinnitus, der Bewältigung von Angststörungen und Depressionen, der Behandlung von Rückenschmerzen, Diabetes und Migräne sowie der Begleitung von Schwangerschaften. Durch den Einsatz von digitalen Technologien wird die Gesundheitsversorgung immer individueller und effektiver.
Damit eine digitale Gesundheitsanwendung als DiGA anerkannt wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine CE-Kennzeichnung, die ihre Sicherheit und Qualität bestätigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft die Anwendung, um sicherzustellen, dass sie keine gesundheitlichen Risiken verursacht, die Datensicherheit gewährleistet und einfach zu bedienen ist. Erfüllt die Anwendung alle Anforderungen, wird sie in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Echte medizinische Unterstützung: DiGA als Alternative zur Behandlung
Digitale Gesundheitsanwendungen bieten Patienten einen wirklichen medizinischen Mehrwert, sind jedoch oft mit Kosten verbunden. Seit Oktober 2020 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, DiGA auf Rezept von ihrem Arzt oder Psychotherapeuten zu erhalten. Eine umfassende Liste der zugelassenen Apps finden Patienten auf der Website diga.bfarm.de.
Für die Nutzung einiger DiGA-Anwendungen, wie beispielsweise zur Überwachung von Gesundheitsparametern, ist es notwendig, ein spezielles Gerät, wie einen Pulsmesser, zu verwenden. Die Kosten für die DiGA und das Gerät werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten auch private Krankenversicherungen die Kosten für DiGA.
DiGA auf Rezept: Kostenübernahme und Freischaltung im Überblick
Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) verordnet, erhält der Patient ein Rezept mit dem Namen der App und einer Pharmazentralnummer (PZN). Das Rezept muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach Prüfung des Rezepts erhält der Patient von seiner Versicherung einen Freischaltcode. Mit diesem Code kann er entweder die bereits installierte App oder die Website des Anbieters aufrufen, um die DiGA freizuschalten. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf während des Downloads oder der Eingabe des Freischaltcodes können sich Patienten an ihren Arzt oder die Krankenkasse wenden. Der Anbieter der App steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.
Mehr Überblick: Gesundheitsdaten mit DiGA verwalten
Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie als Medizinprodukte zugelassen sind und im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind.