Unbezahlter Urlaub Krankenversicherung: Anspruch, Fristen & Meldungen

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Unbezahlter Urlaub ist auf verschiedenen Gründen möglich. Dabei können zusätzliche freie Tage zur Verlängerung des Jahresurlaubs, der Familienzeit, aber auch zur Weiterbildung oder einem Sabbatical genutzt werden. Unter welchen Voraussetzungen zusätzlicher Urlaub möglich ist und welche Auswirkungen unbezahlter Urlaub auf Krankenversicherung und Co. haben, lesen Sie hier.

Wann kann man unbezahlten Urlaub nehmen?

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben aus welchen Gründen unbezahlter Urlaub von Arbeitnehmern beantragt werden darf. Sind die regulären Urlaubstage aufgebracht, könnte man also um zusätzliche freie Tage bitten, um einen weiteren Urlaub zu machen, mehr Zeit mit der Familie zu haben, aber auch eine Weiterbildung zu machen. Da es hierzu allerdings keinen gesetzlichen Anspruch über das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gibt, ist die Genehmigung Sache der Arbeitgeber.

Dennoch haben Arbeitnehmer das Recht auf einzelne unbezahlten Urlaubstage, jedoch in Form von Freistellung, wenn:

  • das Kind eines Mitarbeitenden (unter 12 Jahren) erkrankt
  • ein Familienangehöriger eines Mitarbeitenden pflegebedürftig wird
  • ein Mitarbeitender in eine nicht selbstverschuldete Notlage gerät (Hausbrand, Überschwemmung des privaten Wohnbereichs, etc.)
  • Schwangerschaftsuntersuchungen eines Mitarbeitenden durchgeführt werden müssen

Ablehnung von unbezahltem Urlaub (Video)

Unbezahlter Urlaub muss, wenn im Arbeitsvertrag nicht anders vorgesehen, immer individuell mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Prinzipiell ist es also immer eine Ermessensfrage des Vorgesetzen, ob unbezahlter Urlaub für Angestellte in Frage kommt. Im Falle von Personalmangel oder erhöhter Auftragslage, kann der Antrag auf zusätzlichen Urlaub also abgelehnt werden.

Video: Unbezahlter Urlaub – Habe ich darauf einen Anspruch? Urlaubsanspruch/Sonderurlaub | #FragWAF

Unbezahlter Urlaub Krankenversicherung: Was ist zu beachten?

Während Arbeitsunterbrechungen mit Fortzahlung des Arbeitsentgelts keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben, kann das bei unbezahltem Urlaub für Krankenversicherung und Co. anders aussehen. Hierzu sind einige Dinge zu beachten.

Monatsfrist der Sozialversicherungen

Allgemein gibt die Monatsfrist. Sie besagt, dass ein Beschäftigungsverhältnis solange fortlaufend, bis die unentgeltliche Niederlegung der Arbeit einen Monat überschreitet. Bezieht der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum eine Ersatzleistung (z.B. Krankengeld), gilt diese Regelung nicht.

Unbezahlter Urlaub: Krankenversicherung

Überschreitet der Zeitraum des Unbezahlten Urlaubs nicht die Frist eines Monats, hat das keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Wenn der Stichtag allerdings überschritten wird, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitenden allerdings für die restliche Dauer abmelden und bei Wiederaufnahme der Arbeit wieder anmelden.

Der Arbeitnehmer hat dabei verschiedene Möglichkeiten sich selbst weiter zu versichern. Die beitragsfreie Familienversicherung, die freiwillige gesetzliche Versicherung oder private Krankenversicherung stehen dabei zur Wahl. Beiträge und Bedingungen sind dabei immer abhängig vom Versicherungsunternehmen.

Überschreitet der Zeitraum des Unbezahlten Urlaubs nicht die Frist eines Monats, hat das keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung.  ( Foto: Adobe Stock -  Graphicroyalty )

Überschreitet der Zeitraum des Unbezahlten Urlaubs nicht die Frist eines Monats, hat das keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung. ( Foto: Adobe Stock – Graphicroyalty )

Rentenversicherung

Bei unbezahltem Urlaub ist das Einzahlen in die Rentenversicherung auf freiwilliger Basis. Es besteht hierzu keine zwingende Notwendigkeit. Werden in diesem Zeitraum keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, sinkt die Rentenhöhe natürlich entsprechend.

Dauer und Verhandlung über unbezahlten Urlaub

Da es keine Regelung nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt, ist ein offenes Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig. Nur selten finden sich in Arbeitsverträgen Klauseln zu unbezahltem Urlaub. Daher müssen die Gründe für und gegen zusätzliche freie Zeit diskutiert werden.

Nur, wenn es sich um Freistellungen handelt, gibt es Vorgaben für ihre Dauer:

  • das Kind eines Mitarbeitenden (unter 12 Jahren) erkrankt:

Um sich um ein krankes Kind zu kümmern, stehen Angestellten bis zu 10 Tage Freistellung im Jahr zu. Für mehrere Kinder erhöht sich der Anspruch auf bis zu 25 Tage, Alleinerziehende können 20 beziehungsweise 50 Tage geltend machen. Sonderregelungen bei unheilbaren Krankheiten, müssen individuell vereinbart werden.

  • ein Familienangehöriger eines Mitarbeitenden wird pflegebedürftig:

Zur Regelung der Pflege eines Familienangehörigen kann der/die Vorgesetzte bis zu 10 Tagen genehmigen. Bei einer längerfristigen Pflege durch den Mitarbeitenden, kann die Freistellung auf bis zu 6 Monate ausgeweitet werden. Eine Fortzahlung des Entgelts besteht dann (ganz oder teilweise), wenn im Unternehmen mehr als 15 Angestellte beschäftigt sind. Andernfalls liegt die Freistellung im Ermessen des Arbeitsgebers.

Um sich um ein krankes Kind zu kümmern, stehen Angestellten bis zu 10 Tage Freistellung im Jahr zu. ( Foto: Adobe Stock - Tomsickova )

Um sich um ein krankes Kind zu kümmern, stehen Angestellten bis zu 10 Tage Freistellung im Jahr zu. ( Foto: Adobe Stock – Tomsickova )

Unbezahlter Urlaub Krankenversicherung: Kündigungsschutz

Kann man während des unbezahlten Urlaubs gekündigt werden? Diese Frage stellt sich, da keine fortlaufende Zahlung, die normalerweise grundlegend für ein Arbeitsverhältnis ist, besteht. Trotzdem ist keine Kündigung während des unbezahlten Urlaubs zulässig. Voraussetzung hierfür ist natürlich die ordentliche Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Fall bleibt der Kündigungsschutz bestehen.

Video: Unbezahlter Urlaub – Gesetzlicher Anspruch im Krankheitsfall? 💊 💉 | #FragWAF

Antrag auf unbezahlten Urlaub

Damit alle Ansprüche und Rahmenbedingungen geltend gemacht werden können, ist es ratsam einen Antrag auf unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber zu stellen.

Soll die Arbeit für einen bestimmten Zeitraum über den regulären Urlaub hinaus niedergelegt werden, sind folgende Angaben zu klären und schriftlich festzuhalten:

  • Name und Anschrift, Datum, sowie Personalnummer
  • Zeitraum für den der unbezahlte Urlaub beantragt wird (Beginn, Ende, Dauer)
  • Gründe für den unbezahlten Urlaub
  • Frist für die Rückmeldung durch den Arbeitgeber
  • Unterschrift

Wertguthabenvereinbarung

Eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts ist bei Freistellung über die Monatsfrist hinaus möglich, wenn eine gültige Wertguthabenvereinbarung vorliegt. Hierzu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Aufbau eines Wertguthabens schriftlich vereinbart wurde,
  • die Vereinbarung nicht lediglich das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt,
  • Arbeitsentgelt ins Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der Arbeitszeit zu entnehmen,
  • das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird,
  • das fällige Arbeitsentgelt insgesamt 450 Euro monatlich übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt (§ 7b SGB IV).
Es ist prinzipiell aus den unterschiedlichsten Gründen möglich unbezahlten Urlaub zu nehmen.  ( Foto: Adobe Stock - chokniti )

Es ist prinzipiell aus den unterschiedlichsten Gründen möglich unbezahlten Urlaub zu nehmen. ( Foto: Adobe Stock – chokniti )

Beispiel unbezahlter Urlaub: Ablauf für Krankenversicherung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Fülle an Informationen bezüglich unbezahltem Urlaub ist enorm groß. Um bei den komplexen Abläufen für den unbezahlten Urlaub bei Krankenversicherung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts falsch zu machen, hier ein Alltagsbeispiel:

Eine Arbeitnehmerin möchte nach Beendigung ihrer Elternzeit am 15.06.2022 unbezahlten Urlaub bis zum 31.08.2022 vereinbaren. Hierzu setzt sie einen Antrag mit allen notwendigen Angaben auf und bespricht sich mit ihrem Vorgesetzen. Nach Genehmigung des Antrags, hat sie nun Anspruch auf ihren unbezahlten Urlaub. Sie ist durch die Monatsfrist bis zum 15.07.2022 versichert. Zu diesem Stichtag muss der Arbeitgeber sie abmelden. Zur Wiederaufnahme der Arbeit gegen Entgelt am 01.09.2022 muss sie wieder angemeldet werden.

Fazit: Unbezahlter Urlaub Krankenversicherung

Es ist prinzipiell aus den unterschiedlichsten Gründen möglich unbezahlten Urlaub zu nehmen. In Deutschland gibt es hierzu im Bundesurlaubsgesetz keine festen Ansprüche und Regelungen. Anders ist das bei Freistellung aus dringenden und unverschuldeten Notlagen. In Arbeitsverträgen haben Arbeitgeber und Arbeitsnehmer die Möglichkeit Richtlinien für das Gewähren von zusätzlichen Urlaubstagen zu regeln. Das ist allerdings nur sehr selten der Fall. Deshalb sind Absprachen wichtig.

Mit Offenlegung der Gründe für und gegen unbezahlten Urlaub muss dabei eine Einigung gefunden werden. Anschließend ist dringend zu berücksichtigen, in welchen Fällen Meldungen an die Versicherungen gemacht werden müssen. Die Monatsfrist ist grundlegend für die Ab- beziehungsweise Anmeldung des Arbeitsnehmers bei den Sozial- und Krankenversicherungen. Ansonsten die die Dauer des Sonderurlaubs individuell zu regeln.

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